Weitere Informationen zur Energieberatung:

Energieberatung
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Energieeffizienzklasse
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EU-Gebäuderichtlinie
(PDF, 131 KB)

Die EU-Gebäuderichtlinie hat ab Januar 2006 folgendes Ziel vorgegeben:

 

 

 

Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel muss ein Energieausweis vorgelegt werden, der den absehbaren Energieverbrauch, sowie den Zustand der Gebäudehülle transparent macht. Anhand der "Tacho-Anzeige" (siehe Bild) lässt sich der errechnete Verbrauch des Gebäudes sehr gut darstellen. Wohnungs­unternehmen, Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis für Gebäude ein zusätzliches Instrument, welches bei guter Einstufung der Energieeffizienz, die niedrige Nebenkostenbelastung zu einem besonderen Qualitätsmerkmal der Immobilie werden lässt.

 

 

 

 

 

Mieter und Verbraucher können einfach ab­lesen, ob sie tendenziell eher mit "hohen" oder "niedrigen" Energiekosten rechnen müssen. Die Energieeffizienzklasse soll ein Gütesiegel für Gebäude sein.

 

Die Leistungen eines Energieausweises umfassen: